Verkehrswertermittlung

Die Ermittlung des Verkehrswerts

Der Marktwert bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 wurde insbesondere klargestellt, dass der Begriff Marktwert synonym für Verkehrswert ist. Gleichfalls synonym ist der haushaltsrechtliche Begriff des „vollen Wertes“. Der Marktwert bzw. Verkehrswert wird im Rahmen der Verkehrswertermittlung bestimmt.

Dabei wird als Wert der Durchschnitt der zum Wertermittlungszeitpunkt (Wertermittlungsstichtag) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen. Abweichende Preise, die durch nicht allgemein geltende Besonderheiten wie persönliche Umstände entstehen, werden bei der Durchschnittsbildung nicht berücksichtigt. Wesentliche Datengrundlagen liefern die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, insbesondere durch die Veröffentlichung von Bodenrichtwerten.

Erstellung einer Verkehrswertermittlung für die unterschiedlichsten Gebäude wie Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser, Industrie- und Gewerbeobjekte sowie landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit der erforderlichen Objektbesichtigung für die Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation zur Feststellung des Bauzustandes mit eventuellen Bauschäden im Zuge eines Ortsaugenscheines inkl. diverse Erhebungen bei verschiedenen Behörden.